AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener
praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine
einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
2. Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
3. Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte.
4. Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion (Automat / Manuell) dauert 50 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
5. Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden und 1 Arbeitstag (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von mir bestätigt wird. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
6. Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis
wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
7. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen
8. Abonnemente sind Vergünstigungen und werden nur bei Bar- und Vorauszahlung erstattet. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung oder vorzeitiger Beendigung, werden zurückerstattet. Die Abrechnung der davon bezogenen Lektion beläuft sich auf den Tarif der Einzellektion.
Der Restbetrag wird als Banküberweisung zurückerstattet.
9. Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen.
10. Abonnemente welche bezahlt wurden, aber der Fahrschüler sich nicht meldet und keine Fahrstunden bezieht, verfällt dieses ab
dem 6. Monat.